PKV – Tarifgestaltung

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Die Private Krankenversicherung unterliegt nicht der Bemessung nach dem Einkommen, wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern jede versicherte Person zahlt einen Beitrag, der von den folgenden Eigenschaften bestimmt wird: Der monatliche Beitrag einer PKV wird nach dem Eintrittsalter, nach dem Geschlecht und dem jeweiligen Gesundheitszustand bei Eintritt in die Gesellschaft kalkuliert. Wir unterscheiden in der PKV die Kalkulation nach Kompakt- oder Modultarifen. Modultarife bedeuten, dass die Grundbausteine einzeln aus dem Ambulanten-Tarif, dem Zahn-Tarif und dem Stationär-Tarif bestehen. Ergänzt werden diese mit den Tagegeld-, Kur-, und Pflegeleistungen. Die Grundbausteine können auch gemischt, über zwei oder alle drei Bereiche kalkuliert werden. Wir sprechen dann bei solchen Tarifen von Teilkompakt- und Kompakttarifen. Wer sich für eine PKV entscheidet muss alle drei Grundbausteine versichern. Auf einen Teil der Leistungskomponenten zu verzichten, ist seit der Gesundheitsreform, vom Februar 2007, nicht mehr erlaubt. Eine Selbstbeteiligung hilft unter Umständen regelmäßig Beiträge zu sparen. Die verschiedenen Selbstbeteiligungen legt der Anbieter in seinem Tarifwerk fest und jene können vom Versicherten dann frei gewählt werden. Ab 2009 darf ein Versicherungsunternehmen die Selbstbeteiligung nicht mehr höher als 5.000,00 € im Kalenderjahr anbieten. Fast alle Private Krankenversicherungen bieten Tarife für unterschiedliche Zielgruppen an. So ist eine Grundabsicherung in so genannten Einsteigertarifen möglich. Wer auf mehr Leistungen Wert legt, entscheidet sich für einen Komfort- oder Exklusiv-Tarif. Bei den beiden letztgenannten gibt es oft auch Leistungen über den Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte. Billig ist nicht immer preiswert. Bei seiner Tarifauswahl sollte man auf die Erstattungssätze der Gebührenordnung achten. Immer mehr Tarife haben nur den Regelhöchstsatz der Gebührenordnung (2,3 fach) statt den Höchstsatz von (3,5 fach) in den Bedingungen festgelegt. Hier sollte man genauer nachfragen, dass es im Leistungsfall nicht zu bösen Überraschungen kommt. Auch Heilpraktikerleistungen werden von sehr vielen Tarifen übernommen. Einige Tarife belohnen die regelmäßige Gesundheitsvorsorge mit einer Beitragsrabattierung von bis zu 10 % des Tarifbeitrages, mit einer einmaligen Bonuszahlung oder in Form einer monatlichen Bonuszahlung. Ein professioneller PKV Vergleich demonstriert Ihnen die Möglichkeiten an Hand Ihrer eigenen Schwerpunkte. Weitere Auskünfte erhalten Sie durch die Eingabe der Suchphrase – Krankenversicherungen Tarife – bei allen Suchmaschinen.

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Autor:  -  Andreas Mettler
presse@mettlerweb.de