PKV- Handlungsspielraum bei den Beiträgen

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Eine PKV, also eine private Krankenversicherung, ist in der Gestaltung ihrer vertraglichen Bedingungen relativ frei: Sie muss zum einen nicht jeden Antragsteller zu jedem Tarif aufnehmen, da für sie die privatrechtlichen Vertragsfreiheit gilt, und sie hat zum anderen auch sonst einigen Handlungsspielraum, sowohl bei der Festsetzung der Beiträge als auch bei der Vereinbarung über die von ihr zu erbringenden Leistungen. Dadurch kann eine PKV den bei ihr versicherten Personen einige bedeutende Vorteile bieten. Ein privat versicherter Patient hat nicht nur die Möglichkeit seinen Arzt frei zu wählen, sondern er kann sich auch im Fall von Krankheit oder Unfall in dasjenige Krankenhaus aufnehmen lassen, das ihm – aus welchen Gründen auch immer – als das geeignetste erscheint. Des Weiteren kann der bei einer PKV Versicherte für den Fall eines Krankenhaus-aufenthalts bestimmte Leistungen vertraglich vereinbaren, die er als besonders wünschenswert betrachtet. Zu den allgemein bekannten Privilegien eines Privatpatienten zählen die Unterbringung in einem Einbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Auch die Inanspruchnahme anderer Leistungen ist frei verhandelbar und kann individuell festgelegt werden, egal, ob es dabei um die Kostenübernahme für Zahnersatz geht oder um verschiedene Arten von Sehhilfen. Ein weiterer Punkt, mit dem die privaten Krankenversicherungen einen guten Eindruck machen, ist die Akzeptanz der alternativen Heilmethoden. Der Trend geht immer noch dahin, dass sich mehr und mehr Menschen von der klassischen Schulmedizin abwenden und sanftere und ganzheitliche Behandlungsmethoden vorziehen. Wer also lieber zu einem Heilpraktiker gehen möchte als zu einem Dr. med., kann die entsprechende Kostenübernahme durch seine PKV vertraglich festlegen. Und last but not least: Abgesehen davon, dass privat Versicherte die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal nicht zahlen müssen, können verschiedene PKV noch weitere finanziell interessante Angebote machen. Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer während einer bestimmten Zeit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat, kann er bis zu sechs Monatsbeiträge zurückgezahlt bekommen oder auch – wie beim Schadenfreiheitsrabatt fürs Auto – künftig niedrigere Prämien bezahlen.

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Autor:  -  Michael Dunker
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