Laufzeiten und Tilgung von Darlehen für Beamte
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Wer sich für ein
Beamtendarlehen interessiert, der muss zum Einen in die berechtigte Gruppe von Beamten oder Angestellten gehören und zum anderen sollte er ein paar Dinge bezüglich dieser besonderen Art des Kredites wissen. Die Höhe, die ein Beamtendarlehen maximal erreichen kann hängt von dem monatlichen Netto Einkommen des Antrag Stellers ab. Für gewöhnlich lautet die Regel, dass ein Beamtendarlehen in der Höhe des bis zu zwanzigfachen oder sogar bis zu vierundzwanzigfachen Nettoeinkommens gewährt
wird. Die Laufzeit des Beamtendarlehen beträgt immer mindestens zwölf Jahre und das Darlehen läuft höchstens zwanzig Jahre. Eine Tilgung ist bei einem Beamtendarlehen nicht erforderlich, da gleichzeitig eine Lebensversicherung ab geschlossen wird, die eine zusätzliche Tilgung über flüssig macht. Diese Lebensversicherung, die zusammen mit dem
Beamtendarlehen ab geschlossen werden muss, dient dem Zweck, dass das Darlehen nach Ablauf der Vertragsdauer mit dieser Lebensversicherung getilgt werden kann. Die ist nämlich gleichzeitig mit Ende der Laufzeit des Beamtendarlehen fällig und dient dem Kreditinstitut somit als Sicherheit im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers. Aber dem Darlehensnehmer steht es selbstverständlich auch frei, zwischendurch immer wieder einen Teil des Darlehens zu tilgen oder auch alles in einer Summe zurück zu führen. Dann steht ihm das Geld aus der Lebensversicherung für seine eigenen Zwecke zur Verfügung. Die Lebensversicherung, welche im Rahmen der Gewährung eines Beamtendarlehen abgeschlossen werden muss, muss die gleiche Laufzeit haben die was Darlehen. Das ist wichtig, um zu gewährleisten, dass das Beamtendarlehen im Zweifelsfall mit dem Geld aus der Versicherung zurück gezahlt werden kann. Es handelt sich bei dieser Lebensversicherung um eine Kapitalversicherung. Sie gilt für den Tod oder den Erlebensfall des Versicherten. Es ist auch möglich, bei der Aufnahme eines Beamtendarlehen andere Risiken mit zu versichern wie Berufsunfähigkeit Unfall. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist abhängig von dem Alter des Beamten, der ein Beamtendarlehen in Anspruch nimmt.
Autor:
Elizabeth Bourne - Elizabeth Bourne
elizabeth.bournee@gmail.com