Fixe Kosten
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Fixe Kosten stellen Teile der Gesamtkosten die beschäftigungsunabhängig anfallen dar. Die fixen Kosten ergeben zusammen mit den variablen Kosten die Gesamtkosten. Fixe Kosten fallen innerhalb eines bestimmten Zeitraums unabhängig von der Bezugsgröße in konstanter Höhe an. Als
fixe Kosten fallen bspw. Miet- oder Zinsaufwendungen und Abschreibungen an. Welcher Anteil sich für die fixen Kosten aus den Gesamtkosten ergibt, errechnet sich über eine Kostenauflösung. Da fixe Kosten in kurzer Frist
unabhängig von der Ausbringungsmenge produzierter Güter oder Dienstleistungen pauschal anfallen können diese nicht verursachungsgerecht auf die Stückkosten verteilt werden. Die fixen Kosten lassen sich in Produktfixe Kosten, Produktgruppenfixe Kosten, Kostenstellenfixe Kosten, Bereichsfixe Kosten und Unternehmensfixe Kosten aufteilen. Die Produktfixen Kosten fallen für die Herstellung eines bestimmten Produktes aber unabhängig von dessen Produktionsmenge an. Den Produktfixen Kosten können bspw. Spezialmaschinen zugeordnet werden, die nur für die Herstellung eines bestimmten Produkts aus dem Produktportfolio eingesetzt werden. Produktgruppenfixe Kosten fallen unabhängig von der Ausbringungsmenge für eine bestimmte Produktgruppe an. Kostenstellenfixe Kosten fallen unter sonst gleichen Eigenschaften für eine bestimmte Kostenstelle und bereichsfixe Kosten für Produktgruppen eines bestimmten Bereichs an. Unternehmensfixe Kosten fallen für unternehmensspezifische Kosten wie den Verwaltungskosten an. Langfristig müssen die fixen Kosten über den Deckungsbeitrag gedeckt sein um keinen Verlust zu erwirtschaften. Schon im Zuge der Unternehmensgründung sollte ein umfassender Businessplan hinsichtlich der Deckung der Kosten als
Geschäftsplan erarbeitet werden. Zur Umlegung der fixen Kosten auf die Stückkosten stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Umlage kann nach dem Durchschnittsprinzip, dem Beanspruchungsprinzip oder der Division der fixen Kosten durch die relevante Ausbringungsmenge erfolgen. Die fixen Kosten taugen nur bedingt zur Entscheidungsunterstützung ob ein Zusatzauftrag angenommen werden sollte oder nicht. Es kann auch ohne komplette Deckung der durch einen Zusatzauftrag zusätzlich entstehenden fixen Kosten die Annahme dieses Auftrags sinnvoll sein. Dazu sollte aber zumindest im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung mit dem zusätzlichen Auftrag ein gewisser Deckungsbeitrag erwirtschaftet werden können.
Autor:
JG - Frank Müller
jens.graupner@w2on.com